Drohnenprüfung

Ich habe die Drohnenprüfung, für die Kategorie A1/A3 erfolgreich absolviert.

Aktuelle Nachrichten, über unbemannte Flugobjekte, findet Ihr auf:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home.html

Hier habe ich das wichtigste über Drohnenflüge augelistet:

Registrierung

Eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Drohne muss sich registrieren. Bei abgeschlossener Registrierung erhält man eine UAS-Betreibernummer, welche gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Anleitungen und weitere Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie unter Registration.

Pilotenzertifikate

Die meisten Pilotinnen und Piloten benötigen zudem Drohnenzertifikate, welche eine Schulung und Prüfung erfordern. Ausnahme: Personen, die eine Drohne unter 250g fliegen. Aber auch hier empfehlen wir wärmstens zumindest die Schulung zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie in der offenen Kategorie sowie unter Zertifikate.

Drohnenguide

Unser Drohnenguide bietet eine Orientierungshilfe insbesondere für die offene Kategorie. Mit diesem Guide finden Sie heraus, ob Sie sich registrieren müssen, welche Prüfungen in Ihrem Fall notwendig und welche Regeln zu beachten sind.

Um sich einen Überblick über die Drohnenregulierung zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen auch die Lektüre unserer Webinar-Folien:

Quelle: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/getting-started.html

Eine Registrierung ist haupsächlich Pflicht, seit 2023. Drohnen ohne Kameras oder sonstige Sensoren die unter 250g wiegen, darf man auch ohne sich registriert zu haben fliegen.

Ein Pilotenzertifikat, ist dann notwendig, wenn Drohnen über 250g geflogen werden.

  • Den EU-Kompetenznachweises – auch genannt: kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3
  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis – auch genannt: großer Drohnenführerschein (EU) A2

Open Air Zürich 2023

Ich war am Open Air in Zürich. Leider hatte ich einen aurutscher und habe Alkohol sowie Kokain konsumiert. Nun lasse ich dies nicht einen Rückfall werden. Ich habe wieder einmal erkannt, wie peinlich und dämlich das konsumieren solcher Substanzen eigentlich ist. Spass hatte ich trotzdem.

Jetzt heisst es wieder zurück in den gewohnten Alltag und was da am Open Air passiert ist, ist nun auch vorbei. Man kann sagen, dass es schon fasst ein geplanter Ausrutscher war. Ich habe momentan viele offene Baustellen und bin sehr gestresst. Wirklich geholfen hat es nicht. Aber ich bereue es nicht solange ich nicht zulasse, dass es zum Rückfall wird.

Der Hauptgrund weshalb ich da war, war definitiv Paul Kalkbrenner. Es war schön und vielleicht gehe ich nächstes Jahr wieder.

Das neue Datenschutzgesetz Schweiz 2023

Ab dem 1.September 2023 gilt ein neues Datenschutzgesetzt in der Schweiz.

Zukünftig müssen Seitenbesucher über die Verwendung Ihrer Daten, bescheid Wisssen. Zusätzlich muss auch wie in den EU Ländern bei z.B. verwendung von Cookies eine Zustimmung des Benutzers erfolgen.

Dies ist vor allem der Fall bei benutzerdefinierten Werbeanzeigen. In den EU Ländern gilt dies schon länger nun hinckt auch die Schweiz nach.

Konkret heisst das, dass jeder Webbesucher, der seine Personenbezogenen Daten nicht auf Anfrage löschen kann oder ohne Zustimmung personenbezogene Daten verwendet werden. Den Webbetreibenden zur Klage ziehen kann.

Ich finde das Zeitfenster sehr kurz um dies überall umzusetzten. Also wird es möglicherweise eine Flut von Klagen mit sich ziehen. Da die Schweizer Bevölkerung, jedoch nicht direkt davon Bescheid weiss oder wissen wird. Könnte es auch gar nicht so schlimm werden.

Auf jeden Fall habt Ihr nun das Recht zu Wissen was und wo Ihre Daten landen oder was mit Ihnen passiert.