Drohnenprüfung

Ich habe die Drohnenprüfung, für die Kategorie A1/A3 erfolgreich absolviert.

Aktuelle Nachrichten, über unbemannte Flugobjekte, findet Ihr auf:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home.html

Hier habe ich das wichtigste über Drohnenflüge augelistet:

Registrierung

Eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Drohne muss sich registrieren. Bei abgeschlossener Registrierung erhält man eine UAS-Betreibernummer, welche gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Anleitungen und weitere Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie unter Registration.

Pilotenzertifikate

Die meisten Pilotinnen und Piloten benötigen zudem Drohnenzertifikate, welche eine Schulung und Prüfung erfordern. Ausnahme: Personen, die eine Drohne unter 250g fliegen. Aber auch hier empfehlen wir wärmstens zumindest die Schulung zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie in der offenen Kategorie sowie unter Zertifikate.

Drohnenguide

Unser Drohnenguide bietet eine Orientierungshilfe insbesondere für die offene Kategorie. Mit diesem Guide finden Sie heraus, ob Sie sich registrieren müssen, welche Prüfungen in Ihrem Fall notwendig und welche Regeln zu beachten sind.

Um sich einen Überblick über die Drohnenregulierung zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen auch die Lektüre unserer Webinar-Folien:

Quelle: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general/getting-started.html

Eine Registrierung ist haupsächlich Pflicht, seit 2023. Drohnen ohne Kameras oder sonstige Sensoren die unter 250g wiegen, darf man auch ohne sich registriert zu haben fliegen.

Ein Pilotenzertifikat, ist dann notwendig, wenn Drohnen über 250g geflogen werden.

  • Den EU-Kompetenznachweises – auch genannt: kleiner Drohnenführerschein (EU) A1/A3
  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis – auch genannt: großer Drohnenführerschein (EU) A2

Autor: Disch

Schweizer Blogger und IT Manager

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